Beerdigung - Wenn ein Mensch stirbt ...
„Der Herr ist mein Hirte.
Nichts wird mir fehlen.
Er bringt mich auf saftige Weiden,
lässt mich ruhen am frischen Wasser
und gibt mir neue Kraft.
Auf sicheren Wegen leitet er mich,
dafür bürgt er mit seinem Namen.
Und muss ich auch durchs finstere Tal – ich fürchte kein Unheil.
Denn Du, Herr, bist ja bei mir.
Du schützt mich und führst mich.
Das macht mir Mut.
Vor den Augen meiner Feinde deckst du mir deinen Tisch.
Festlich nimmst du mich bei dir auf und füllst mir den Becher randvoll.
Deine Güte und Liebe umgeben mich an jedem neuen Tag.
In deinem Haus darf ich bleiben mein Leben lang.“
Psalm 23
Kontakt
- Pfarramt: 026 494 12 02
- Angèle Boschung, Ansprechperson: 077 502 24 83
Ein Mensch steht kurz vor dem Sterben
- Die Angehörigen zusammenrufen, um Abschied zu nehmen.
- Den Priester rufen für die Spendung der Krankensalbung und evtl. Kommunion.
Eine Person ist gestorben
A) Der Tod ist zuhause eingetreten
- Arzt anrufen: er wird den Todesschein ausstellen.
- Den «Letzten Willen» beachten: Bestimmungen des Verstorbenen über
- Ort und Art der Bestattung (Gebet für den Verstorbenen, Gestaltung der Begräbnisfeier, Grablegung oder Kremation, Grabstein, usw.);
- Enthält evtl. Angaben über den Hinterlegungsort der amtlichen Papiere: des Testamentes und des Testamentvollstreckers.
- Ein Bestattungsinstitut anrufen: Auf Wunsch kleiden sie den Verstorbenen und bahren ihn auf. Sofern Sie es wünschen, erledigen sie die Formalitäten am Sterbeort, helfen beim Abfassen der Todesanzeigen und der Leidzirkulare, beraten Sie bei der Wahl des Sarges oder der Urne, des Grabkreuzes und der Trauergebinde. Evtl. bestellen sie in Ihrem Auftrag auch Danksagungskarten.
- Pfarramt anrufen (Organisation des Trauergebetes, der Begräbnisfeier, des Dreissigsten usw.
B) Der Tod ist in einem Spital/einem Heim eingetreten
- Das Familienbüchlein abgeben
- Der Totenschein wird vom betreffenden Arzt ausgestellt.
- Den «Letzten Willen» beachten
- Ein Bestattungsinstitut anrufen.
- Pfarramt anrufen.
C) Bei Tod infolge Unfall
- Polizei rufen (Dies gilt nicht nur für Verkehrsunfälle, sondern immer dann, wenn die Todesursache ein Unfall ist.) Die Polizei benachrichtigt den Arzt, wenn nötig den Oberamtmann, die Gerichtsbehörde, die Sicherheitspolizei.
- Ein Bestattungsinstitut anrufen.
- Pfarramt anrufen.
- Den «Letzten Willen» beachten
Meldung an das Pfarramt
- Aufbahrungsort bestimmen (heute meistens in der Totenkapelle)
- Trauergebet: Ort, Datum und Zeit des gemeinsamen Gebetes absprechen; meistens am Vorabend der Beerdigung um 19.30 Uhr in der Pfarrkirche.
- Beerdigungsgottesdienst und Bestattung: Ort, Datum und Zeit des Beerdigungsgottesdienstes und der Bestattung absprechen. (Normalerweise um 14.00 Uhr in der Pfarrkirche, in begründeten Ausnahmefällen am Morgen um 10.00 Uhr)
- Gestaltung: Die Abfassung des Lebenslaufes und die Gestaltung des Beerdigungsgottesdienstes besprechen.
- Dreissigster: Ort, Zeit und Datum festlegen (normalerweise ca. 4-5 Wochen nach dem Tod, in einem Samstagmorgengottesdienst um 9.00 Uhr)
Die Gemeinde ist für das Bestattungswesen zuständig
Sofern Sie nicht ein Bestattungsinstitut damit beauftragt haben, gilt es Folgendes zu unternehmen:
- Der Tod wird durch Familienangehörige oder nahe Verwandte dem Zivilstandsamt oder dem zuständigen Gemeinderat gemeldet.
- Den Todesschein abgeben (in der Regel wird er durch den Arzt direkt zugestellt).
- Das Familienbüchlein, die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung mitbringen.
- Es sind folgende Fragen abzuklären: Datum, Ort und Zeit der Bestattung (Friedhof). In verschiedenen Gemeinden kann gewählt werden zwischen Einzel-, Doppel- oder Familiengrab, Urnengrab oder Urnennische und Gemeinschaftsgrab.
Weiter zu benachrichtigen
- Die nächsten Angehörigen.
- Arbeitgeber, Verwandte, Freunde, das Friedensgericht, die Versicherungen, bei AHV-Bezügern die AHV-Kasse informieren, Vereinsvorstände, usw.
Todesanzeigen
- Ort, Daten und Zeiten unbedingt vor dem Druckauftrag mit dem Pfarramt und mit der Gemeinde absprechen.
- Todesanzeigen können in lokalen, regionalen und überregionalen Zeitungen aufgegeben werden.
Das gemeinsame Mahl
- Falls gewünscht: Räumlichkeiten in einem Gasthaus reservieren, Menü- und Getränkevorschläge erbitten und ungefähre Anzahl der Trauergäste angeben.
- Das Mahl darf ruhig ganz schlicht sein.
Danksagungskarten
- Die Briefumschläge zum Adressieren verlangen.
- Karten ungefähr eine Woche vor dem Dreissigsten versenden.
Weitere Informationen/ Kontaktaufnahme
Ansprechperson Angèle Boschung: 077 502 24 83
Pfarreisekretariat Alterswil: 026 494 12 02